Strache, Blümel, Wallner: Die permanenten Niederlagen der WKStA
Unter Richtern sorgt schon die Erwähnung der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) für verdrehte Augen und Kopfschütteln. Keine Behörde hat so viele Niederlagen erlitten. Unzählige Ermittlungen liefen ins Leere, verschlangen aber Unmengen an Steuergeldern – und zerstörten Karrieren.
Eigentlich müsste Justizministerin Alma Zadic (Grüne) schon längst handeln. Mit einem wahren Tsunami an Razzien, jahrelangen Ermittlungen, geleakten SMS, Anzeigen und – fast immer – verlorenen Prozessen hat eine Strafverfolgungsbehörde namens WKStA die Innenpolitik in den vergangenen Jahren dominiert – oder besser gesagt: blockiert. Herausgekommen ist am Ende fast immer nichts. Selektiv war das Interesse: Die WKStA ermittelte so gut wie immer gegen blaue und türkise Politiker, interessierte sich aber nie für die Geldflüsse aus Gewesslers grünem Klima-Ministerium an grüne NGOs.
Ob bei Ex-Vizekanzler Strache (FPÖ), Ex-Finanzminister Blümel (ÖVP) oder Landeshauptmann Wallner (ÖVP): Den meisten Juristen war von Anfang an klar, dass die Suppe zu dünn ist. Die WKStA benötigte für diese Erkenntnis hingegen in der Regel Jahre – oder sie scheiterte später vor Gericht.
Zwölf (!) ergebnislose Ermittlungen gegen Ex-Vizekanzler Strache
Gegen den ehemaligen Vizekanzler Heinz-Christian Strache (FPÖ) hat die WKStA sage und schreibe zwölf Verfahren eingeleitet, von denen zehn eingestellt wurden, und zwei mit Freispruch endeten. Mit anderen Worten: Am Ende blieb von all den Vorwürfen gar nichts übrig. Dennoch bezahlte der ehemalige FPÖ-Vizekanzler dafür einen hohen preis. Zuletzt konnte er sich nicht einmal mehr einen Anwalt leisten. Als der blaue Ex-Politiker auf Facebook um Spenden für seine Verteidigung warb, erntete er prompt Spott und Hohn.
Jeder einzelne Vorwurf brach wie ein Kartenhaus zusammen. Die ehemalige FPÖ-EU-Abgeordnete Barbara Kappl hatte etwa behauptet, eine große Summe Bargeld an Strache als versteckte Parteispende weitergeleitet zu haben. Schlussendlich gab sie aber zu, dass das alles doch nicht so war. Andere Verfahren kreisten um vermeintliche verdeckte Parteispenden an FPÖ-nahe Vereine, um eine Sporttasche voller Geld, ein Glücksspielgesetz, das Strache im Tausch für einen Urlaub ändern hätte sollen. Nicht zu vergessen: eine Privatklinik in Wien-Währing soll angeblich nur wegen eines Flugs für Strache nach Ibiza in einen Gesetzesanhang aufgenommen worden sein. Von all dem blieb nichts übrig – außer ein massiver Rufschaden für den ehemaligen FPÖ-Vize-Kanzler.
Zweieinhalb Jahre ergebnislose Ermittlungen gegen Blümel – bei viel zu dünner Suppe
Zweieinhalb Jahre ermittelte die WKStA gegen Ex-Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP). Erst im vergangenen September wurde das Verfahren rund um den Glückspielkonzern Novomatic eingestellt. Der Verdachts der Bestechung stand im Raum. Haarsträubendes trat im Rückblick zutage. Selbst das „Profil“ fragte sich, „ob die WKStA überhaupt genug Indizien für einen Anfangsverdacht gegen Blümel hatte“. Trotz fehlender Anhaltspunkte fand im Februar 2021 eine Hausdurchsuchung beim damaligen Finanzminister statt. Die Oppositionsparteien forderten umgehend dessen Rücktritt – so viel zur Unschuldsvermutung.
Wesentliche Bausteine des Verdachts fehlten: Die Vermutung der WKStA stützte sich auf ein SMS des früheren Novomatic-Chefs Harald Neumann an Blümel. Die Annahme: Die Novomatic hätte Kurz zu Beginn des Wahlkampfs eine Spende in Aussicht gestellt – als Gegenleistung für Blümels Hilfe mit den italienischen Finanzbehörden. Das Problem: Wo keine Leiche, da kein Mord, oder besser gesagt: wo keine Spende, da keine Bestechung. Die Staatsanwaltschaft fand nie auch nur einen Hinweis auf eine Spende des Glücksspielkonzerns an die ÖVP. Ob sich Blümel mit Kurz über die Causa überhaupt unterhalten hat, blieb ungeklärt, und ebenso, ob Neumann eine Spende anbot. Es fehlte jegliches Substrat für den Verdacht. Dass Blümel Novomatic in Italien hilft, war hingegen völlig unbedenklich und sogar sinnvoll. Als die WKStA ihre Ermittlungen einstellte, war Blümel schon längst zurückgetreten und der Image-Schaden enorm.
Schwere Geschütze gegen Landeshauptmann Wallner – wegen nichts
Schließlich war da noch die siebenmonatige Hetzjagd der WKStA auf den Vorarlberger Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP). Wegen eines angeblichen Hinweises wurde Wallner sieben Monate lang wegen Vorteilsnahme im Amt als Beschuldigter geführt. Auch über ihn fiel die Öffentlichkeit her und die Opposition forderte – drei Mal raten! – seinen Rücktritt. Am Ende brach auch dieser Verdacht wie ein Kartenhaus zusammen. Übrig blieb ein durch das Justizgebaren gesundheitlich schwer angeschlagener Politiker.
Am 10. Mai hatte die Hetzjagd auf den dreifachen Familienvater begonnen. Der Grund: angebliche Vorteilsnahme (§305 StGB). In der sogenannten Inseraten-Affäre soll Wallner Gefälligkeiten für denjenigen in Aussicht gestellt haben, der Anzeigen in der Zeitung des Wirtschaftsbundes schaltet. Nichts davon war bis zuletzt belegbar.
Fazit: Es bestehen gewichtige Gründe, sich um den heimischen Rechtsstaat zu sorgen, wenn ohne vernünftigen Anhaltspunkt die Hinweise eines angeblichen Unternehmers ausreichen, um 14 Monate lang lang als Beschuldigter in einem Strafverfahren geführt zu werden. Gleiches gilt für zwölf (!) ergebnislose Verfahren gegen einen ehemaligen FPÖ-Chef und zweieinhalbjährige Ermittlungen gegen einen Finanzminister ohne ausreichenden Anfangsverdacht.
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