
Psychiaterin Kastner über Fall Teichtmeister: „Reale Kinder, die irgendwer missbraucht“
58.000 Bilder von sexuell missbrauchten Kindern wurden bei TV-Kommissar Florian Teichtmeister (43) gefunden. Schockierend sind auch die zahlreichen Beschwichtigungsversuche. “Nur ein digitales Verbrechen” und “er hat sie ja nur angesehen, nicht angefasst”, heißt es etwa. Gerichtspsychiaterin Heidi Kastner stellt klar: “Das Ansehen von Kinderpornos ist Missbrauch”.
Seit öffentlich bekannt wurde, dass der beliebte TV-, Theater- und Kino-Schauspieler sich wegen des Besitzes von Bildern missbrauchter Kinder schuldig bekennen wird, sorgen immer neue Details für Entsetzten. Während es eigentlich nun um die Aufarbeitung des großen Schweigens und des Wegesehens geht, versuchen nicht nur Teichtmeisters Anwälte, sondern auch manche Journalisten, die “Hintergründe” zu beleuchten, um so “Verständnis” für den Täter zu schaffen. In einem Interview mit der “Kleinen Zeitung” meldet sich nun die renommierte Gerichtspsychiaterin Adelheid Kastner (60) zu Wort. Sie lässt das Argument, Teichtmeister hätte ja “nur” Bilder angesehen und gesammelt, nicht gelten.
Kastner: "Mittelbar missbrauche ich das Kind"
Missbrauchsdarstellungen könne man sich leicht schönreden, weil kein direkter Kontakt stattfindet, so Kastern im Interview. Die Psychiaterin und Buchautorin, zu deren bekanntesten Fällen auch jener von Josef F. zählt, fährt fort: “Aber jedem durchschnittlich intelligenten Menschen ist natürlich klar, dass da ein reales Kind abgebildet wird, das irgendwer missbraucht. Mittelbar missbrauche ich also sehr wohl selbst das Kind”.
Kommentare
Sex mit Kindern in den 80gern,
für GRÜNE völlig normal.
Wie sie und die 4 Daumen nach oben Klicker ticken,wissen wir mittlerweile alle.
Es ist ekelhaft sich ihren in Textform verfassten kranken Schmutz durch zu lesen.
KRANK und ABARTIG sind diese Äusserungen!!!
Die Konsumenten sind die Verursacher
Guter Rat – gehns zum Arzt
Es muss gesetzlich auf jeden Fall zwischen Verursacher (die die solche Filme machen) und Konsumenten unterschieden werden. Drogendealer werden auch viel härter bestraft als Drogenkonsumenten.
Wenn man alle Verbrechen in einen Topf wirft und gleichwertig bestraft brauchen wir keine Gerichte mehr.
Der Vergleich mit Drogenkonsumenten ist unpassend. Ein Drogenkonsument schadet nur sich selbst. Ein Kinderschänder wohl nicht.
Diese Fotos und Videos entstehen nur für solche Konsumenten.
Teichtmeister hat – wie berichtet wurde – ja selbst auch Fotos von Kindern auf Filmsets gemacht und daraus “Collagen” angefertigt. Also wohl Köpfe mit nackten Körpern kombiniert. Es wird hoffentlich noch ermittelt, welche Kinder da nun als “Collagen” im Umlauf sind in der Neigungsgruppe.
Strafvollzug öffentlich auf Youtube ? Wie wäre das ? Abschreckung, die wirkt und den Opfern Genugtuung verschafft ? Der Kastrationsschrei wäre ein Downloadhit und ein Pflichtprogramm im Ethikunterricht ?
Die Frage ist nicht dein Ernst??? Was möchtest du hier schönreden da eine 13 jährige nicht mündig ist und gar nicht genau weiß was sie da tut. So oder so ist es Ekelhaft wenn ein Erwachsene(r) solche Gedanken hat.
Ok, denke sie sollten auch unter die Lupe…unglaublich
58 000 Videos ist kein Zufall…
Im Standard räsonieren und schwurbeln sie schon, dass eine diversionelle Einigung nicht unüblich und auszuschließen wäre…. und von den 10dag Koks wird gar nicht mehr geredet… hat die Justiz angeblich nicht mal angeklagt. Was soll man dazu noch sagen?
Zitat: “Aber jedem durchschnittlich intelligenten Menschen ist natürlich klar, dass da ein reales Kind abgebildet wird, das irgendwer missbraucht. Mittelbar missbrauche ich also sehr wohl selbst das Kind”. Die Frau redet hier quasi von einem Gedankenverbrechen a la Orwell. Extrem bedenklich, so ein Rechtsverständnis. Das ist der Versuch eine (zugegebenermaßen ungute) sexuelle Neigung, für die einer nichts kann, auf jeder Ebene zu kriminalisieren. Das gabs früher auch bei den Homosexuellen. Man muss sich nur die schäumende “Lümmel-ab-Fraktion” in den Foren anschauen. Dort fällt diese Ansicht auf fruchtbaren Boden. Sicher, wer für so ein Bildmaterial bezahlt, der macht sich ohne Zweifel mitschuldig am Missbrauch, weil er mit seinem Geld einen Anreiz schafft (war das bei Teichtmeister so?). Aber wenn einer dafür keinen müden Cent hergibt, sondern den Müll in irgendwelchen Kostenlos-Foren einsammelt, dann ist das Betrachten von einschlägigem Material ein ‘Verbrechen’ ohne Opfer. Denn das Verbrechen hat längst davor und unabhängig von der Handlung des Konsumenten stattgefunden. Der Gesetzgeber muss hier beim Strafmaß entsprechend differenzieren.
Sie reden sich hier mit ihrer Aussage etwas schön. Ob jemand für solche Bilder des Kindesmissbrauchs bezahlt oder nicht bezahlt oder sie Jahre nach dem Missbrauch herunterladet, ist ein Konsument und genauso am Missbrauch beteiligt. Derjenige der ja sagt und solche Abscheulichkeiten konsumiert heißt sie gut .
Semper Idem, es ist, im Gegensatz zu Homosexualität, eine Straftat. Ein Erwachsener sollte für sich selbst entscheiden können, im Gegensatz zu Kind. “Kinderehen” werden üblicherweise NICHT von Kindern geschlossen. Bitte werfen Sie das nicht in einen Topf!
Es ist wohl unbestritten, dass Kindesmißbrauch wohl einer der schwersten Verbrechen darstellt, die die Geschäftemacherei und die Finanzierung ebenfalls. Wiewohl es doch international gesehen und im Grenzbereich zu Abartigkeiten, die als Bandbreite des Normalen angesehen werden, beachtliche Unterschiede in der Rechtssprechung gibt. So gibt es beispielsweise Unterschiede bei der Definition des sogenannten Schutzalters, welches im arabischen Raum mit der Geschlechtsreife, in der EU mit 18 und in den USA mit 21 Jahren endet. Es wird aber auch zwischen Getrennt- und Gleichgeschlechtigkeit der Tatbestände unterschieden. Während weltweit vielerorts das Ausleben gleichgeschlechtlicher Triebhaftigkeit unabhängig vom Alter unter Strafe gestellt ist, gibt es bei uns ab 18 Jahren Straffreiheit. Juristisch interessant ist die Verknüpfung von Betrachten von gewissen Darstellungen, die strafbare Handlungen zeigen, mit dem Verursachen oder finanzieren dieser Handlungen. Demnach könnte man diese Thematik weiterspinnen, dass zum Beispiel die Kriegsberichterstattung eigentlich den Krieg finanziert und verursacht. Oder wenn man Mein Kampf liest, man für die Verbrechen Hitlers mitverantwortlich wäre oder wenn man die Bibel liest, für die Greueltaten der Kreuzritter vor 1000 Jahren. Natürlich darf man das Thema auch nicht bagatellisieren und das Sammeln fragwürdiger Bilder mit dem Sammeln von Briefmarken gleichsetzen, wiewohl die geistige Abartigkeit derartiger Sammler auch wohl offensichtlich ist und eine Bestrafung im Sinne der Erhaltung der Volksgesundheit wünschenswert.
@Dr.H. Graf: Reines bla,bla, bla. Wen interessiert,wo, wie was betrachtet wird? Wir leben in Ö. und Frau Kastner hat es gesagt, wer Kinderpornos sich reinzieht ist Mittäter und gehört anständig bestraft.
Wie ist es bei den 3 Affen –
Nichts sehen – hören – wissen. !!!??? Und jetzt entsetzt sein – na geht’s noch ihr linken Kulturfuzzis.
Missbrauchstäter gehören mit der vollen Härte bestraft und danach in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Sie müssen zum Schutze etwaiger zukünftiger Opfer von der Gesellschaft entfernt werden. Soweit meine objektive Meinung. Was ich persönlich mit solchem Abschaum machen würde, kann ich hier nicht ausführen.
Pädophilie ist zunächst mal eine Eigenschaft. Gibt es passive digitale pädophile Verbrechen? Ich meine ja, wenn jemand dafür bezahlt. Er gibt dann Geld dafür aus, dass ein Kind für ihm zum Vergnügen missbraucht wird.
…und genau deswegen sollte der Besitz, Konsum und die Verbreitung von solchen Dreckszeug mindestens gleich schwer, wenn nicht schwerer bestraft werden als der eigentlich Kindesmissbrauch, der dem ganzen ja zugrunde liegt.