Jüngst schockierte der Serienmissbrauch einer Wienerin (12) durch eine 17-köpfige Multikulti-Gang ganz Wien. Manche Beteiligte waren unter 14 und daher noch nicht strafmündig. Ebenso schockierte ein weiterer Missbrauch an zwei jungen Salzburgerinnen durch eine siebenköpfige Migrantengruppe kurz nach Weihnachten Österreich. Am Mittwoch folgte das nächste Entsetzen über den Fall eines Kärntner Mädchens (11): Das Opfer war von einem Ukrainer (14) gefesselt und vergewaltigt worden.

Der Freund des Täters filmte mit. Er ist aber erst 13 Jahre alt und wird daher ungeschoren davon kommen, weil er noch nicht strafmündig ist. Daran soll sich auch nichts ändern, sagt nun die Justizministerin.

Zadic: Strafmündigkeit in meisten anderen Staaten auch nicht niedriger

Österreich würde sich mit einer solchen Änderung in keine gute Gesellschaft unter den Staaten begeben, meinte die Zadic im Bundesrat. In den meisten westlichen Demokratien liege das entsprechende Alter ähnlich wie in Österreich, wo die Grenze bei 14 Jahren liegt.

Eine frühere Strafmündigkeit gebe es hingegen etwa in Brunei, dem Jemen, in Kuwait, Myanmar und Nigeria, wo sie bei sieben Jahre liege. Im Iran würden Mädchen ab neun Jahren strafmündig, Buben erst mit 15, erklärte Zadic in der Beantwortung einer Dringlichen Anfrage der FPÖ.

In Schweiz schon ab 10 Jahren strafmündig

In der Schweiz liege das formelle Alter zwar tatsächlich bei zehn Jahren, Geld- oder Freiheitsstrafen würden jedoch erst ab 15 verhängt. Davor gebe es dort pädagogische Reaktionen in multiprofessionellen Teams, die Kinder würden also nicht eingesperrt.

“Das ist in Österreich ja auch möglich”, sagte die Ministerin und nahm die Bundesländer in die Pflicht, die seit 2020 die Kinder- und Jugendhilfe in ihre Kompetenz übernommen haben. Als vorbildlich nannte sie hier Oberösterreich und Wien, die bereits entsprechende Arbeitsgruppen eingesetzt hätten.

Zadic: Schon vor der Strafjustiz ansetzen

Im Justizausschuss hatte die Ministerin kritisiert, dass oft zugewartet werde, bis Jugendliche 14 Jahre alt sind und der Strafjustiz übergeben werden können. Wenn ein Jugendlicher in Österreich ins Gefängnis müsse, hätte er “schon echt etwas verbrochen”, es sei zu spät, erst hier anzusetzen, so die Justizministerin. Weiters wies sie darauf hin, dass Paragraf 199 im Strafgesetzbuch die Eltern in die Pflicht nehme.