Im Ö1-“Morgenjournal” übt Alexander Machatschke, Geschäftsführer der “Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe” (BAWO), harte Kritik am Ministerium der grünen Gewessler. Die Auszahlung des Klimabonus für das Jahr 2022 sei noch immer nicht abgeschlossen. Obdachlose, die etwa aufgrund von Wohnungslosigkeit eine “Wohnungslosenadresse” haben, wurden noch nicht berücksichtigt. Das Ministerium sieht die Problematik im Zustellgesetz begründet und kündigte eine Lösung an.

Gewesslers Klima-Zuckerl-Murks

Die Auszahlung des Klimabonus 2022 war von einer Pannenserie überschattet. Neben Verbrechern und Asylwerbern, schickte Gewessler das 500-Euro-Zuckerl sogar Verstorbenen ins Jenseits nach. Auch im Jahr 2023 scheint das Zuckerl ein Murks zu werden. In Wien profitieren Villen-Besitzer, die Bewohner ärmerer Viertel bekommen 40 Euro weniger – der eXXpress berichtete.

Indes sucht Gewessler offenbar händeringend nun nach einer Lösung, den Bonus auch all jenen zugänglich zu machen, die am gesellschaftlichen Leben auch welchen Gründen auch immer nicht teilnehmen. Bei Kosten für Wärme, Strom und dem öffentlichen Verkehr sollen nun auch Österreichs Obdachlose entlastet werden.

"Wohnungslos bedeutet nicht ausgabenlos"

Die Betroffenen würden unter der “hohen Inflation, welche gerade die untersten Einkommensschichten am stärksten betrifft”, leiden, sagte Julia Schratz von der Einrichtung lilawohnt. “Sie rechneten mit der Auszahlung des Klimabonus spätestens mit Februar/März 2023″, denn “wohnungslos bedeutet nicht ausgabenlos”. Der Klimabonus soll einerseits klimafreundliches Verhalten belohnen, andererseits wurde er im Rahmen des Anti-Teuerungs-Pakets im Vorjahr erhöht und weitere 250 Euro Inflationsabgeltung draufgepackt, erklärt sie – und argumentiert damit in einer Aussendung so, wie auch Machatschke gegenüber dem ORF-Radio.

Könnten schon bald den Klimabonus ausbezahlt bekommen: Wohnungslose Menschen in ÖsterreichAPA/ROLAND SCHLAGER

Suche nach Lösung mit Hochdruck

Das Klimaschutzministerium kündigte an: “Alle Personen mit Hauptwohnsitzbestätigung und Abgabestelle haben den Klimabonus in der zweiten Auszahlungswelle ab Februar 2023 bereits erhalten”. Der Klimabonus wurde dort ausbezahlt, “wo eine Abgabestelle laut Zustellgesetz vorlag. An jene, die zwar über eine Hauptwohnsitzbestätigung gemeldet sind, aber keine Abgabestelle im Sinne des Zustellgesetzes verfügen, konnte keine offizielle Zustellung vorgenommen werden, da es einerseits keine Abgabestelle gibt und das BMK die hierfür notwendigen Daten dazu nicht hat.”

Das Ministerium teilte jedoch laut APA mit, dass man nun “mit Hochdruck an einer Lösung” arbeite. Man sei dazu auch “regelmäßig mit bundesländerübergreifenden karitativen Einrichtungen im Austausch”. “Ziel ist es, noch im Sommer diesen Jahres den Klimabonus 2022 den betroffenen Personen zukommen zu lassen. Um für die betroffenen Personen die Auszahlung des Klimabonus 2023 und darüber hinaus zu gewährleisten, wurden bereits in Absprache mit karitativen Einrichtungen beim Klimabonus 2023 von Beginn an Personen mit Hauptwohnsitzbestätigung und Abgabestelle und jene ohne Abgabestelle abgefragt”, wurde versichert.

Sollen auch Obdachlose den Klimabonus erhalten?